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LSG Bayern, 28.06.2011 - L 6 R 924/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Zur Berechnung der Berufungsfrist und Verwerfung einer Berufung als unzulässig bei Versäumnis der Berufungsfrist.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei Nichteinhaltung einer gesetzlichen Verfahrensfrist ohne eigenen Verschulden sind die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfüllt; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumnis einer gesetzlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 151; SGG § 153; SGG § 63; SGG § 64; SGG § 87
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumnis der Berufungsfrist - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 29.06.2010 - S 3 R 796/09
- LSG Bayern, 28.06.2011 - L 6 R 924/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R
Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im …
Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2011 - L 6 R 924/10
Die 3-Monatsfrist zur Einlegung der Berufung begann nach § 64 Abs. 1 SGG mit dem Tage nach der Zustellung (also am 22.07.2010) und endete gemäß § 64 Abs. 2 SGG am Donnerstag, den 21.10.2010, 24.00 Uhr (vgl. hierzu z.B. Urteil des 13. Senats des BSG vom 16.11.2000, B 13 RJ 3/99 R).